Das folgende Formular ist von einer Spielgruppe (mit Leistungskontrakt zur Sprachförderung) oder der Indikationsstellen auszufüllen.
Grundlage zur Unterstützung:
- Die Förderung der Sprachekompetenz in Spielgruppen wird als zweckmässig und sinnvoll erachtet.
- Es steht ein Spielgruppenplatz zur Verfügung.
- Die Familie bezieht keine Sozialhilfe. Bei Sozialhilfebezug ist die Sozialhilfe für die Kostenübernahme zuständig.
Gewährung einer Reduktion:
- Grundsätzlich wird eine Reduktion bei tiefem Haushaltseinkommen gewährt. Die Reduktion beträgt 50%.
- Als tiefes Einkommen gilt ein steuerbares Haushaltseinkommen unter xx’xxx Franken.
- Wenn das Haushaltseinkommen aufgrund der Familiensituation keine genügende Aussagekraft über die wirtschaftlichen Möglichkeiten zu lässt, kann eine andere Grundlage zur Bewertung genutzt werden.
Doppelplatzbelegung
- Kann nur bei tiefen Haushaltseinkommen gewährt werden.
- Kann bei Kindern mit erhöhtem Betreuungsaufwand gewährt werden.
- Es wird ein ganzer zusätzlicher Spielgruppenplatz finanziert, damit wird der zusätzliche Betreuungsaufwand vergütet.
Zusatzbeiträge
- Zusatzbeiträge werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Sie sind detailliert zu begründen.
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