Sprachförderung Spielgruppen

Das folgende Formular ist von einer Spielgruppe (mit Leistungskontrakt zur Sprachförderung) oder der Indikationsstellen auszufüllen.

Grundlage zur Unterstützung:

  • Die Förderung der Sprachekompetenz in Spielgruppen wird als zweckmässig und sinnvoll erachtet.
  • Es steht ein Spielgruppenplatz zur Verfügung.
  • Die Familie bezieht keine Sozialhilfe. Bei Sozialhilfebezug ist die Sozialhilfe für die Kostenübernahme zuständig.

Gewährung einer Reduktion:

  • Grundsätzlich wird eine Reduktion bei tiefem Haushaltseinkommen gewährt. Die Reduktion beträgt 50%.
  • Als tiefes Einkommen gilt ein steuerbares Haushaltseinkommen unter xx’xxx Franken.
  • Wenn das Haushaltseinkommen aufgrund der Familiensituation keine genügende Aussagekraft über die wirtschaftlichen Möglichkeiten zu lässt, kann eine andere Grundlage zur Bewertung genutzt werden.

Doppelplatzbelegung

  • Kann nur bei tiefen Haushaltseinkommen gewährt werden.
  • Kann bei Kindern mit erhöhtem Betreuungsaufwand gewährt werden.
  • Es wird ein ganzer zusätzlicher Spielgruppenplatz finanziert, damit wird der zusätzliche Betreuungsaufwand vergütet.

Zusatzbeiträge

  • Zusatzbeiträge werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Sie sind detailliert zu begründen.
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